Für den Rest der Infidels die noch nicht an den Messias in roten Badehosen glauben:
Paragraph 166 Strafgesetzbuch
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Und wenn jemand religiöse Huldigung verdient dann der Hoff! Als Messwein gibts Vodka, als Hostien Burger vom Boden :D
Kommentare
ich .. muss .. whiskey.. trinken .. burger .. essen..
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soviel kann ich gar nicht fressen, wie ich da kotzen will....
Für den Rest der Infidels die noch nicht an den Messias in roten Badehosen glauben:
Paragraph 166 Strafgesetzbuch
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Und wenn jemand religiöse Huldigung verdient dann der Hoff! Als Messwein gibts Vodka, als Hostien Burger vom Boden :D
;)